EMMIE: Online-Vergabe-Plattform für Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Rechtssicheres Vergabe-Management ab 1. Januar 2026! Unsere Web-Anwendung unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des neuen § 75a GO NRW und der künftig satzungsbasierten Regelungen zur Unterschwellenvergabe.


EMMIE bündelt Vergabemanagement, interne Dokumentation und datenschutzkonforme Bieterkommunikation in einer Lösung: DSGVO-konform und optimal geeignet für kommunale Vergabestellen in NRW.

EMMIE-Figur mit Logo und Schriftzug vor den Landesfarben von Nordrhein-Westfalen.

Neu in NRW: Kommunale Vergaben ab 2026 sicher steuern

Zum 1. Januar 2026 entfallen in Nordrhein-Westfalen alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren. Kommunen sind grundsätzlich erst ab Erreichen der europäischen Schwellenwerte verpflichtet, förmlich auszuschreiben. Gleichzeitig bleibt es bei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung, wie sie in § 75a GO NRW verankert sind.


Auf dieser Basis sind Kommunen frei, eigene Vergaberegelungen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch eine Satzung festzulegen. Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegte Mustersatzung zur Unterschwellenvergabe bietet hierzu eine praxiserprobte Grundlage, die Vergabeerleichterungen und schlanke Verfahren mit klaren Anforderungen verbindet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt die kommunale Praxis mit der Handreichung „Kommunale Vergaben im Land Nordrhein-Westfalen – Häufige Fragen & Antworten“. Diese erläutert insbesondere:

Diese erläutert insbesondere:

  • Ablauf typischer Beschaffungen nach § 75a GO NRW
  • Gestaltungs- und Verfahrensfreiheiten nach Wegfall der Kommunalen Vergabegrundsätze
  • Anforderungen an Dokumentation, Binnenmarktrelevanz, Wettbewerbsregister und Korruptionsprävention
  • Umgang mit Auftrags-Änderungen und -Verlängerungen

EMMIE – Die VergabeSuite für Kommunen in NRW

Die Online-Vergabe-Plattform EMMIE – Die VergabeSuite steht für „Elektronisches Multi-Channel Vergabe-Management und integrierte Dokumentation“. Mit EMMIE erhalten Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein Werkzeug, das die neue vergaberechtliche Flexibilität ab 2026 in rechtssichere, nachvollziehbare Prozesse überführt, von einer Bedarfsmeldung bis zur revisionssicheren Dokumentation.


Gleichzeitig bildet EMMIE alle weiterhin geltenden bundesrechtlichen Anforderungen ab, etwa aus GWB und VgV im Oberschwellenbereich. EMMIE ermöglicht es den Kommunen in Nordrhein-Westfalen damit, einheitliche Workflows für Beschaffungen zu etablieren.

EMMIE unterstützt insbesondere folgende Vergabe- und Beschaffungsformen im Unterschwellenbereich:

  • Direktaufträge (Direktkäufe) mit dokumentierter Markterkundung und Vergleichsangeboten,
  • Einholung strukturierter Angebote mit anschließender Verhandlung – auch ohne formale Ausschreibung,
  • formalisierte Verfahren nach kommunaler Vergabesatzung (z. B. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (TW) nach UVgO, Freihändige Vergabe nach VOB/A ohne TW oder Beschränkte Ausschreibungen ohne TW nach UVgO und VOB/A),
  • Vergaben freiberuflicher Leistungen mit vereinfachten, aber nachvollziehbaren Abläufen.
EMMIE Figur mit Klemmbrett und Symbol für Rechtskonformität digitaler Vergaben mit EMMIE.

Evidenzbasierte Einblicke in Beschaffung und Vergabe

Mit der vom Land beauftragten Analyse zum Beschaffungs- und Vergabewesen in Nordrhein-Westfalen liegt erstmals eine umfassende, evidenzbasierte Datengrundlage zum Beschaffungsverhalten vor. EMMIE knüpft daran an: Unser Vergabe-Plattform stellt Kommunen aussagekräftige Kennzahlen und Auswertungen zur Verfügung, zum Beispiel zu Verfahrensarten, Auftragswerten, Wiedervergabequoten oder Laufzeiten.


Damit können Vergabestellen ihre neue Flexibilität unter § 75a GO NRW mit neuen Einblicken nicht nur nutzen, sondern zugleich strategisch steuern, etwa im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, den Einsatz lokaler Unternehmen oder die Bündelung von Bedarfen.


Typische Auswertungen, die Kommunen in NRW mit EMMIE nutzen können:


  • Dashboards für sofortige Transparenz über laufende und abgeschlossene Verfahren
  • Filter- und Exportfunktionen für Berichte an die Verwaltungsspitze, Politik oder Prüfinstanzen

FAQ zur Online-Vergabe-Plattform in NRW

EMMIE bildet die typischen Prozessschritte einer kommunalen Beschaffung in klar geführten Workflows ab, von der Bedarfsmeldung über die Angebotsphase bis zur Zuschlagsentscheidung.


Die Plattform unterstützt Kommunen dabei,


  • individuelle Vorgaben aus kommunalen Vergabesatzungen auf Basis der Mustersatzung abzubilden, aber auch ohne Satzung
  • Dokumentationspflichten strukturiert zu erfüllen (z. B. Verfahrenswahl bei Satzung, Wertschätzung, Marktsondierung, Begründungen),
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch Vergleichsmöglichkeiten und transparente Vergabeschritte nachweisbar zu machen.

Die von den kommunalen Spitzenverbänden entwickelte Mustersatzung zur Unterschwellenvergabe dient Kommunen als Blaupause für eigene, satzungsrechtliche Regelungen.


EMMIE erlaubt es Ihnen, diese Regelungen technisch abzubilden:


  • vordefinierte Verfahrensarten und Wertgrenzen entsprechend einer möglichen kommunalen Satzung,
  • Checklisten und Pflichtfelder, die sicherstellen, dass satzungsrelevante Angaben vollständig erfasst werden,
  • automatisierte Protokollierung von Vergabeentscheidungen inklusive Begründungen.

Die in EMMIE dokumentierten Vergabedaten bilden eine konsistente Datenbasis für Berichte, Kennzahlen und Analysen.


Kommunen können daraus zum Beispiel ableiten,


  • in welchen Bereichen vereinfachte Verfahren besonders genutzt werden,
  • wo sich Bündelungspotenziale ergeben,
  • wie sich die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen entwickelt.

Eckpunkte der neuen Rechtslage für kommunale Vergaben in NRW

EMMIE unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei, die Eckpunkte im Vergabealltag konsistent umzusetzen. Dazu dienen klar geführte Workflows ebenso, wie die vollständige Dokumentation und eine IT-Architektur, die zukünftige Anpassungen von Recht und Satzungen flexibel aufnimmt.

  • Wegfall aller landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren; maßgeblich sind insbesondere die EU-Schwellenwerte.
  • Keine Pflicht mehr zur Anwendung von UVgO und VOB/A im Unterschwellenbereich; Kommunen können diese jedoch freiwillig weiterhin nutzen.
  • Verpflichtung zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung gemäß § 75a GO NRW.
  • Möglichkeit, durch kommunale Satzung strengere oder konkretisierende Vorgaben zur Vergabe zu erlassen (z. B. Wertgrenzen, Verfahrensarten, Anforderungen zur Dokumentation).
  • Fortgeltende Anforderungen aus Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sowie weiteren spezialgesetzlichen Vorgaben.
  • Ausdrückliche Betonung der Bedeutung einer aussagekräftigen Vergabedokumentation als Grundlage für Kontrolle und evidenzbasierte Steuerung.

Ihre Anfrage zu EMMIE in NRW