EMMIE: Online-Vergabe-Plattform für Brandenburg

Digitalisieren Sie die Vergabeverfahren Ihrer Vergabestelle in Brandenburg mit EMMIE. Unsere WebApp bietet Ihnen eine effiziente und rechtssichere Online-Vergabe-Plattform, inklusive Archivierung, interner Dokumentation und kompletter DSGVO-Konformität.


Im Rahmen des Brandenburgischen Vergabegesetzes können Sie mit EMMIE die relevantesten, praxisnahen Vergabearten im Unterschwellenbereich abbilden.

EMMIE-Figur mit Schriftzug und Logo vor Brandenburg-Landesfarben.

Das BbgVergG: Einfache Umsetzung mit EMMIE

Mit neuen Vergaberegelungen schafft das Land Brandenburg erweiterte Spielräume für die öffentliche Beschaffung. Das überarbeitete Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) liefert klare Anforderungen an Dokumentation, Tariftreue und Transparenz. EMMIE bietet den Vergabestellen in Brandenburg eine rechtssichere, digitale Plattform, um Vergabeverfahren effizient, nachvollziehbar und vollständig dokumentiert durchzuführen.

Die Wertgrenzen 2026 in Brandenburg

Die durch das Land Brandenburg festgelegten Wertgrenzen für den Unterschwellenbereich lauten:


  • Direktaufträge: bis 100.000 € (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen),
  • Beschränkte Ausschreibung / Verhandlungsvergabe ohne TW: bis 1.000.000 € (insbesondere Bauleistungen),
  • EU-Schwellenwerte 2026: 216.000 € (Liefer- und Dienstleistungen), 5.404.000 € (Bauleistungen)


Die erhöhten Wertgrenzen erleichtern Beschaffungen, benötigen aber weiterhin eine sorgfältige Dokumentation.

EMMIE-Screenshot links und Deutschlandkarte mit Brandenburg als Highlight rechts.

Beschaffungs- und Verfahrensarten in EMMIE

EMMIE bildet die folgenden Vergabearten vollständig ab. Damit können Verfahren nach BbgVergG und UVgO flexibel kombiniert werden:


  • Direktaufträge mit Markterkundung und Dokumentation *
  • Verhandlungsvergabe (UVgO) ohne oder mit Teilnahmewettbewerb
  • Beschränkte Ausschreibung (UVgO / VOB/A) ohne TW
  • Freihändige Vergabe nach VOB/A
  • Vergaben freiberuflicher Leistungen (UVgO)


* EMMIE bietet Ihnen bei Direktaufträgen zusätzlich den Rahmen, vergaberechtlich relevante Aspekte zu prüfen und zu dokumentieren, insbesondere die Binnenmarktrelevanz. Vergabestellen können diese Punkte systematisch bestätigen bzw. bewerten. Damit wird sichergestellt, dass dokumentationspflichtige Prüfschritte revisionssicher erfasst und Bestandteil der vollständigen Direktauftragsakte werden.

EMMIE-Figur mit Klemmbrett und Symbol für Rechtskonformität digitaler Vergaben mit EMMIE.

Umsetzung der Grundsätze nach § 3 BbgVergG

Dokumentationspflichten und Transparenzanforderungen


EMMIE erstellt revisionssichere Protokolle mit Zeitstempel und protokolliert die Bieterkommunikation automatisch. Die Dokumentation umfasst:


  • vollständige elektronische Vergabeakte (automatisch durch EMMIE)
  • Darstellung der Wahl des Verfahrens
  • Markterkundung, Bewertungen, Zuschlagskriterien
  • Protokollierte Bieterkommunikation

Besondere Regelungen für kommunale Auftraggeber


Kommunen müssen weiterhin ihre Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dokumentieren. Diese Punkte sind auch Bestandteil der Dokumentation in EMMIE.


Kommunen profitieren in 2026 von erhöhten Wertgrenzen und Sonderregeln:


  • Direktvergaben bis 100.000 €
  • Nutzung vereinfachter Verfahren in Bereichen der Unterbringung von Geflüchteten.

Vertraulichkeit, Integrität und IT-Sicherheit


EMMIE erfüllt alle Anforderungen an die technische Sicherheit von Vergabeverfahren:


  • SSL/TLS-Verschlüsselung
  • Serverstandort Deutschland
  • manipulationssichere Speicherung und Nutzung von Zeitstempeln
  • rollenbasierte Zugriffskontrolle


Weitere Informationen zu Rechtssicherheit und Datenschutz

FAQ zur Online-Vergabe-Plattform in Brandenburg

In Brandenburg gelten deutlich erhöhte Wertgrenzen für Vergaben im Unterschwellenbereich. Besonderheiten sind z. B. Direktaufträge bis 100.000 € und vereinfachte Verfahren bis 1.000.000 €. Gleichzeitig wird die Pflicht zur vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation nach § 3 BbgVergG weiter gestärkt.


EMMIE unterstützt Vergabestellen im Land Brandenburg dabei, diese erweiterten Wertgrenzen rechtssicher zu nutzen und alle erforderlichen Prüfschritte automatisch zu dokumentieren.

Mit EMMIE erstellen Sie automatisch eine vollständige elektronische Vergabeakte, inklusive wichtiger Angaben, wie Verfahrenswahl, Markterkundung, Bewertungen, Zuschlagskriterien und protokollierter Bieterkommunikation. Alle Schritte werden revisionssicher mit Zeitstempel gespeichert und erfüllen die Transparenzanforderungen des § 3 BbgVergG.

Öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber in Brandenburg müssen nach § 6 BbgVergG sicherstellen, dass Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mindestens das vergaberechtliche Mindestentgelt von 13,00 €/Stunde (Stand 2026) zahlen. Mit EMMIE können Sie die erforderliche Verpflichtungserklärung zur Tariftreue direkt in den Angebotsprozess integrieren. Diese wird dann automatisch in der Vergabeakte mit dokumentiert.

Ja, Bieterinnen und Bieter im Land Brandenburg können mit EMMIE ohne Registrierung an Vergaben teilnehmen. EMMIE ermöglicht Bietenden eine registrierungsfreie Teilnahme, da Angebote per E-Mail oder über einen sicheren Datei-Upload eingereicht werden können. Der Abgabezeitpunkt wird automatisch protokolliert und ist Bestandteil der Vergabedokumentation.


Weiterführende Informationen: Anleitung zur Angebotsabgabe

Die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Brandenburg richtet sich insbesondere nach folgendem Rechtsrahmen, welcher die gesetzliche Grundlage bildet:


  • Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere §§ 1 (Geltungsbereich), 3 (Grundsätze), 6 (Mindestentgelt)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen
  • Vergabeverordnung (VgV) im Oberschwellenbereich
  • VOB/A für Bauleistungen
  • Verwaltungsvorschrift zu § 55 LHO Brandenburg (Wertgrenzenregelung)

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