EMMIE: Online-Vergabe-Plattform für Hessen
Seit der Novelle im Juni 2026 gelten in Hessen neue Anforderungen an das Vergabemanagement. Unsere Online-Vergabe-Plattform EMMIE unterstützt Sie dabei, die Änderungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) und des begleitenden Vergabeerlasses rechtssicher umzusetzen.

Rechtssicher nach HVTG und Vergabeerlass
Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes, die seit Sommer 2026 in Kraft ist (Änderungsgesetz vom 17. Juni 2026, GVBl. 2026 Nr. 40), wurde der Spielraum für verfahrensfreie Beschaffungen öffentlicher Vergabestellen in Hessen erheblich erweitert. Anders als in anderen Bundesländern gilt in Hessen ein einheitliches Landesgesetz für Landesbehörden, kommunale Auftraggeber und kommunale Betriebe, ergänzt durch den Gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 12. Juni 2026.
Wenn der Gesamtauftragswert aller Fachlose unter dem EU Schwellenwert liegt, können Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro je Fachlos und Bauleistungen bis 750.000 Euro je Fachlos direkt vergeben werden. Dabei ist eine sachgerechte Auftragswertschätzung Pflicht und eine künstliche Aufteilung zur Umgehung vergaberechtlicher Vorgaben ist nicht zulässig. Gut zu wissen: Bis einschließlich dieser Wertgrenzen kann die Beschaffung ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens als Direktauftrag erfolgen. Die für Direktaufträge geltenden haushalts-, vergabe- und tariftreuerechtlichen Vorgaben bleiben jedoch unberührt. So gelten bei mehr als 20.000 Euro netto die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten uneingeschränkt. Auch sind ab dieser Grenze grundsätzlich drei Vergleichspreise einzuholen.
Beschaffungs- und Verfahrensarten in EMMIE
- Direktaufträge (Direktkäufe) bis 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen ohne förmliches Vergabeverfahren
- Direktaufträge (Direktkäufe) bis 750.000 Euro für Bauleistungen ohne förmliches Vergabeverfahren
- Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO (hessenspezifische Fassung) bis zum EU-Schwellenwert*
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO (hessenspezifische Fassung) bis zum EU-Schwellenwert*
- Vergabe freiberuflicher Leistungen nach UVgO
- Freihändige Vergabe nach VOB/A Teil A Abschnitt 1 für Bauleistungen ohne öffentliche Ausschreibung
*Der EU-Schwellenwert liegt derzeit bei 216.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen und 5.404.000 Euro netto für Bauleistungen. Darüber greift zwingend das europäische Vergaberecht. (zuletzt aktualisiert: August 2026)

Oberhalb der Wertgrenzen und unterhalb der EU-Schwelle bleibt das vertraute Verfahrensrecht in Kraft, die VOB/A Teil A Abschnitt 1 für Bauleistungen und die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen, jeweils in der hessenspezifischen Fassung des Vergabeerlasses. Seit der Novelle lässt sich das nationale Verfahren dabei grundsätzlich unabhängig vom Auftragswert wählen, jedoch behalten die Öffentliche und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb den Vorrang.
Mit EMMIE lassen sich die vorgeschriebenen Verfahren mit individuell hinterlegten Wertgrenzen und einer festen Struktur durch den gesamten Prozess vollständig abbilden. Da die Zuschlagserteilung nach dem novellierten § 17 HVTG in Textform erfolgen kann, läuft das Verfahren vollständig digital. Die Übertragung und der Zugriff von Angeboten sind verschlüsselt und bis zum Submissionstermin gesperrt und jeder Schritt trägt dabei einen eindeutigen Zeitstempel zur Integritäts- und Authentizitätssicherung. Der Eingang jedes Angebots wird außerdem automatisch bestätigt.
Auch für die drei geforderten Vergleichspreise ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 Euro netto gibt es in EMMIE einen festen Ablauf. Für einen Direktauftrag schreiben Sie die Unternehmen direkt im Verfahren an und holen deren Angebote ein. Geht es um eine Beschaffung über einen Webshop, führen Sie den Preisvergleich direkt im Verfahren durch oder verknüpfen das Verfahren mit einer Markterkundung.
FAQ zur Online-Vergabe-Plattform in Hessen
Muss meine Kommune die volle Wertgrenze ausschöpfen?
Die gesetzlichen Werte sind Obergrenzen, sie müssen nicht voll ausgeschöpft werden. Ihre Kommune kann in eigenen Beschaffungsrichtlinien niedrigere Wertgrenzen festlegen und diese individuell in EMMIE hinterlegen.
Was muss ich beim Direktauftrag dokumentieren?
Auch ohne förmliches Verfahren bleiben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit maßgeblich. Bei Direktaufträgen über 20.000 Euro netto sind grundsätzlich drei Vergleichspreise einzuholen und das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten und zu dokumentieren. EMMIE hält Bedarf, Verfahrenswahl, Vergleichspreise, Angebotsbewertung, Tariftreue-Nachweise und die gesamte Kommunikation revisionssicher fest.
Was hat es mit dem Bestbieterprinzip auf sich?
Nach § 16 HVTG fordert der Auftraggeber die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nur noch vom vorgesehenen Zuschlagsempfänger mit einer Frist von bis zu sieben Tagen an. Ausgenommen sind hiervon die Präqualifikation Tarif und die Erklärung nach § 10 HVTG, diese bleiben weiterhin mit dem Angebot vorzulegen. EMMIE bildet diesen Schritt im Verfahren ab.
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